Der BR berichtet in der Abendschau übder das Problem
Interview mit den Windsurfern vor Ort
Der BR machte an der Kirchlwand Galerie eine Reportage und interviewte auch die Windsurfer dazu. Im bericht werden etliche Argumente aufgebracht, die man so nicht wirklich stehen lassen kann.
Dazu eine Stellungnahme von Karl der beim Termin dabei war:
Zitat Hr. Herda: „Bei der Ausfahrt aus dem „wilden Parkplatz“ ist eine Sicht in den Tunnel so gut wie nicht möglich. Somit kann die Ausfahrt nicht sicher gewährleistet werden!“
Antwort: Die Einsicht in den Tunnel ist begrenzt, das stimmt. Die Geräuschkulisse am Tunneleingang, der ähnlich wie ein Schalltrichter wirkt, ist derartig enorm und eindeutig, dass man sowohl unterscheiden kann, ob sich Fahrzeuge annähern oder sich entfernen, man hört sogar sich annähernde Radfahrer! Die Unfallstatistik sagt ganz klar, es passieren Unfälle im Tunnel mit Radfahrern und Motorradfahrern, ein Unfall mit einem ein- oder ausfahrenden Surfer/Taucher ist uns nicht bekannt, sieh Meldungen im Tölzer Kurier.
Zitat Hr. Herda: „Der Aufenthalt im Bereich des sensiblen Westufers ist nur in den Bereichen des Ufers gestattet, wo Zugänge (zum See) geschaffen wurden.
Antwort: Im Bereich des Kirchlwandgeländes sind die Flächen durch einen Zaun vom „Radweg“ abgetrennt. An einer Stelle sind die beiden Einzäunungen (rechts und links des Radweges) jedoch unterbrochen bzw. offen in Form eines Durchganges. Komischerweise befindet sich dahinter am Uferstreifen auch eine nach unten zum Wasser führende Treppe, welche wiederum mit einem Holzgeländer versehen ist. Ich kenne ja nicht die amtliche Definition eines „legalen Zuganges“, aber worum mag es sich hier wohl sonst handeln? Und dann gibt es da noch weitere Auffälligkeiten:
Zitat Hr. Herda: Das Parken am Westufer ist verboten, insbesondere das Übernachten.
Antwort: Da sagt aber die vorhandene Beschilderung etwas anderes aus. Richtig ist, dass im Bereich der Kirchlwandzufahrt das Zeichen „absolutes Halteverbot“ mit dem Zusatzschild „22:00 bis 06:00 h auf der gesamten Fläche“ angebracht ist. Bedeutet diese Beschilderung nach dem Verstand eines normalen Verkehrsteilnehmers nicht, dass dann eben in den restlichen, nicht genannten Zeiten das Parken explizit erlaubt ist?
Zitat Hr. Herda: Das gesamte Westufer befindet sich nach einer Vereinbarung aus 1995 im Landschaftsschutzgebiet.
Antwort: Wenn man aber das Kartenmaterial des Bundes Naturschutz zu Rate zieht, sieht das aber etwas anders aus. Es ist schon richtig, dass das gesamte Westufer den Schutzstatus genießt, aber dies betrifft erst die abfallende Uferböschung bis hin zur Wasserfläche. Es kann natürlich sein, und dies vermag ich nicht zu beurteilen, dass die zuständigen Fachbehörden über anderes Kartenmaterial verfügen und aus diesem Grund zu einem anderen Ergebnis kommen und die gesamten Verkehrsflächen in das Landschaftsschutzgebiet einbeziehen.
Alle bisherigen Parkverstöße gegen das Nachtparkverbot wurden, auch seit 1995, wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 15.–€ geahndet. Vonseiten der Verfolgungsbehörde wird immer wieder beklagt, man könne nicht härter gegen die „Parksünder“ vorgehen und Verwarnungen in Höhe von 15 € hätten keine abschreckende Wirkung. Hier mag jetzt aber schon die Frage erlaubt sein, warum man, wenn diese „Parkflächen“ sich im Landschaftsschutzgebiet befinden, die begangenen Ordnungswidrigkeiten dann nicht nach dem Naturschutzgesetz ahndet oder geahndet hat, wo doch weitaus höhere Geldbußen vorgesehen sind.
Wir denken hier ist dringender Gesprächsbedarf mit den Leuten vor Ort angesagt, es sollte die Kirche im Dorf bleiben und alles mal mit allen Seiten vernünftig durch- und besprochen werden. Wir wollen auf alle Fälle ein übereiltes handeln vermeiden. Daher sind wir auf eure Kommentare gespannt, Feedback ist willkommen, von allen Seiten, je mehr und vor allem je Objektiver desto besser.
Bericht des BR in der Abendschau (Mediathek )
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